Header RF Fluessigboden neu2020

Aktuelles

 

Umwelttechnisch und technisch führend.
Zeit- und Kosteneffizienz im Tiefbau.

Die für Tiefbauarbeiten hervorragend nutzbaren Eigenschaften von Flüssigboden sind:

  • Fließfähig
  • Selbstverdichtend
  • Setzungsfrei
  • Schnell überbaubar
  • Mechanisch jederzeit wieder lösbar
  • Definierte Eigenschaften durch konsequentes, genormtes Qualitätsmanagement
  • Pumpbar
  • Homogene Untergründe mit weitgehend dem Ursprungsboden entsprechenden Eigenschaften
  • Kein Nacherhärten
  • Dämpfendes Verhalten bei dynamischen Lasteinträgen z. B. Verkehr
  • Einfache Herstellung und Handhabung nach RAL-GZ  507
  • Gasdurchlässig
  • Wiederverwendung jeglichen Aushubs
  • Verträglich mit allen gängigen Rohrmaterialien

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Auftriebssicherung bei der Millimeter genauen, schwimmenden Verlegung von Leerrohren in der Flüssigbodentechnik. Die Eigenschaften des Flüssigbodens werden nach Bauvorhaben exakt eingestellt.

Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ab 01.01.2020

§ 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung

1: Zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings sind Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.

2: Die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen sollen spätestens ab dem 1. Januar 2020 mindestens 65 Gewichtsprozent insgesamt betragen.

3: Die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die sonstige stoffliche Verwertung von nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfällen mit Ausnahme von in der Natur vorkommenden Materialien, die in der Anlage zur Abfallverzeichnisverordnung mit dem Abfallschlüssel 17 05 04 gekennzeichnet sind, sollen spätestens ab dem 1. Januar 2020 mindestens 70 Gewichtsprozent betragen. Die sonstige stoffliche Verwertung nach Satz 1 schließt die Verfüllung, bei der Abfälle als Ersatz für andere Materialien genutzt werden, ein. Die Bundesregierung überprüft diese Zielvorgabe vor dem Hintergrund der bauwirtschaftlichen Entwicklung und der Rahmenbedingungen für die Verwertung von Bauabfällen bis zum 31. Dezember 2016.

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