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Gütesicherung

 

Qualität zeigt sich in Langlebigkeit.

Wir stellen für die Auftraggeber nachweisbar sicher,
dass Qualität nicht nur bezahlt, sondern auch eingebaut wurde.

Die Gütesicherung wird auf der Ebene der Erstprüfung und Fremdüberwachung nach RAL GZ 507 durch berufene Experten durchgeführt, in Zusammenarbeit mit auf dem Gebiet des Flüssigbodenverfahrens qualifizierten und erfahrenen Prüfinstitutionen, die von der Gütegemeinschaft nach erfolgreichem Eignungsnachweis berufen werden. Die Eigenüberwachung nach RAL -GZ 507 darf durch RAL geprüfte Gütesicherungsbeauftragte für Flüssigboden ausgeführt werden.

 

Zusätzlich erlangt der Auftraggeber folgenden Mehrwert:

  • Erleichterung bei der Prüfung der Bieterqualifikation
  • Risikominimierung durch eine geschlossene, gütegesicherte Prozesskette
  • Wirtschaftlichkeit und hohe Qualität für das Bauwerk sind garantiert

FB Probe in Presse web

Zylinderpresse zur Messung der Bodenfestigkeit

DER GESCHLOSSENE GÜTESICHERUNGSPROZESS NACH RAL-GZ 507: • Erarbeitung und Bereitstellung der Baugrundergebnisse • Rezepturvorgaben durch Planer/Fachplaner Flüssigboden • Rezepturerstellung und -prüfung (Probekörper als Nachweis der Zielwerte) • Rezepturfreigabe und Haftungsübernahme durch Rezepturersteller • >Erstellung eines GütesicherungsplanesHerstellung, Überwachung und Dokumentation • Transport des Flüssigbodens • Anwendung/Einbau des Flüssigbodens/Dokumentation • Dokumentation und Nachweisführung (bis 112 Tage nach Einbau).

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